Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15733
OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21 (https://dejure.org/2022,15733)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21 (https://dejure.org/2022,15733)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - V 4 Ws 336/21 (https://dejure.org/2022,15733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzugsrechtliche Betrachtung der Mutter-Kind-Unterbringung in JVA; Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung bei Antrag auf Verlegung in Mutter-Kind-Abteilung einer JVA in Baden-Württemberg; Relevanz der Stellungnahmen der Jugendämter bei vollzugsrechtlicher Prüfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2021 - 12 S 3125/21

    Kinder- und jugendhilfsrechtliche Inobhutnahme eines Neugeborenen; Verhältnis zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Die Antragstellerin verkennt, dass die Frage der Trennung von Mutter und Kind im Strafvollzug nicht nach §§ 1666, 1666a BGB oder einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zu entscheiden ist, sondern eine vollzugliche Maßnahme auf der Grundlage einer Entscheidung gemäß § 10 Abs. 1 JVollzGB I darstellt, die mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 Abs. 1 StVollzG und nach einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer einer Rechtsbeschwerde nach § 116 StVollzG angefochten werden kann (vgl. hierzu in dieser Sache auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 2021 -12 S 3125/21, juris Rn. 33 a. E.).

    (5) Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass über die Unterbringung eines Kindes in einer Justizvollzugsanstalt diese selbst oder bei einem Antrag gemäß § 109 Abs. 1 StVollzG die Strafvollstreckungskammer entscheidet (vgl. In dieser Sache VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 2021 -12 S 3125/21, juris Rn. 33), da dem Grundgesetz nicht zu entnehmen ist, dass nur Familien-, Vormundschafts- oder Verwaltungsgerichte befugt sind, über Fragen des Kindeswohls zu entscheiden.

  • OLG Stuttgart, 07.10.2021 - 16 UF 95/21

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Räumliche Trennung eines Säuglings von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Die Antragstellerin bezieht sich mit ihrer gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 28. Oktober 2021 gerichteten Rechtsbeschwerde u. a. auf den Beschluss des 16. Familiensenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. Oktober 2021 (16 UF 95/21) und bemängelt, dass die Begründung der Strafvollstreckungskammer einer verfassungsrechtlich orientierten Prüfung nicht standhalte, da nach dieser eine Ermessensreduzierung der Antragsgegnerin auf Null vorliege.

    Auch in der Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Stuttgart werden darüber hinaus die vom Jugendamt angeführten Umständen nicht zwingend als Indiz für eine Erziehungsunfähigkeit der Antragstellerin gewertet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 16 UF 95/21, juris Rn. 26 ff.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Gleiches gilt für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08; BVerfGE 128, 326, juris Rn. 86).
  • OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20

    Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 13 UF 4/20, Rn. 107 - 109, juris).
  • EGMR, 08.04.2004 - 11057/02

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Jedoch hat auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach betont, dass eine durch staatliche Eingriffe herbeigeführte Trennung von Müttern und (neugeborenen) Säuglingen eine außerordentlich harte Maßnahme darstellt, die im Hinblick auf Art. 8 EMRK nur bei Vorliegen dringender Gründe und in Ermangelung weniger einschneidender Maßnahmen gerechtfertigt ist (EGMR, NJW 2003 809 , NJW 2004, 3401 ).
  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Jedoch hat auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach betont, dass eine durch staatliche Eingriffe herbeigeführte Trennung von Müttern und (neugeborenen) Säuglingen eine außerordentlich harte Maßnahme darstellt, die im Hinblick auf Art. 8 EMRK nur bei Vorliegen dringender Gründe und in Ermangelung weniger einschneidender Maßnahmen gerechtfertigt ist (EGMR, NJW 2003 809 , NJW 2004, 3401 ).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet mithin eine Abwägung zwischen den vollzuglichen Belangen und den Grundrechten der Gefangenen aus Art. 2 und Art. 6 GG, insbesondere der aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitenden Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie sowie der sich aus Art. 6 Abs. 4 GG ergebenden Schutz- und Fürsorgepflicht der Gemeinschaft für eine Mutter, der auch im Haftvollzug besondere Bedeutung zukommt (vgl, BVerfGE 42, 95 ).
  • BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21

    Antrag einer Strafgefangenen auf gemeinsame Unterbringung mit ihrem neugeborenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    (4) Eine Auseinandersetzung mit den vorstehenden Gesichtspunkten hätte die Antragsgegnerin auch in die Lage versetzt, sachgerecht zu prüfen, ob vor ihrer Entscheidung - schon aus Gründen bestmöglicher Sachaufklärung - hier ein externes Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Antragstellerin, wie dies auch das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache wohl für erforderlich hält (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2021 - 2 BvR 1725/21, juris) und wie sie in familienrechtlichen Verfahren zur Sachaufklärung in der Regel wohl geboten sind, einzuholen gewesen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Die Strafvollstreckungskammer hat die entscheidungserheblichen Tatsachen so vollständig wiedergegeben, dass der Senat den Beschluss aus sich heraus der im Rechtsbeschwerdeverfahren gebotenen Überprüfung unterziehen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 2016 - 2 Ws 570/15, Juris Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21
    Nur wegen der Einzelheiten darf gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG auf nach Herkunft und Datum genau bezeichneter Schriftstücke verwiesen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21, Dezember 2005 - 1 Ws 1055/05, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 27.02.1989 - 2 BvR 573/88

    Unterbringung eines Kindes in der Justizvollzugsanstalt zusammen mit seinem Vater

  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - V 4 Ws 32/21

    Zulassung einer entfernt liegenden Beschäftigung einer Gefangenen als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht